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Neu Dokument-ID: 1055272

Jan-Thorsten Malacek | Judikatur | Leitsatz

3.5.5 Identitätsnachweis für Löschung eines pseudonymen Nutzerprofiles?

Für die Erstellung eines Nutzerprofiles auf einer Kleinanzeigenseite verlangt die Seitenbetreiberin lediglich die Angabe eines Vornamens und einer E-Mail-Adresse. Allein diese beiden Daten kombiniert werden von der Seitenbetreiberin als „unique identifier“ verwendet. Die Seitenbetreiberin hatte anlässlich der Datenverarbeitung keine Absicht, den Nutzer mithilfe von Daten wie dem vollständigen Namen, dem Geburtsdatum oder einer Wohnadresse einer bestimmten natürlichen Person zuzuordnen und ihn so zu identifizieren. Bei den Nutzerdaten handelt es sich aus Sicht der Seitenbetreiberin also um pseudonymisierte Daten gem Art 4 Z 5 DSGVO. Grundsätzlich wäre es aber möglich gewesen, den Nutzer durch Erhebung weiterer Daten zu identifizieren.

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