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Dokument-ID: 1165427
13.1 Ablauf der vereinfachten Kapitalherabsetzung
Eine Herabsetzung des Stammkapitals, gem §§ 1 Abs 2 FlexKapGG iVm 59 GmbHG, die dazu dienen soll, einen sonst auszuweisenden Bilanzverlust zu decken und allenfalls Beträge in die gebundene Kapitalrücklage einzustellen, kann in vereinfachter Form vorgenommen werden. Im Beschluss ist festzusetzen, dass die Herabsetzung zu diesen Zwecken stattfindet. Dieser Beschluss kann nur aufgrund eines Beschlusses auf Abänderung des Gesellschaftsvertrags erfolgen.