2 Der Beirat
Ein Beirat ist ein eigens etabliertes Organ oder Gremium, der in Gesellschaften einen besonderen Zweck, etwa Beratung der Geschäftsführung, übernehmen soll. Die Einrichtung eines Beirates ist bei Flexiblen Kapitalgesellschaften nicht zwingend vorgesehen. Es ist ein fakultatives Organ. Als Beirat werden in der Regel Organe bezeichnet, die mit Beratungs- und/oder Entscheidungskompetenzen ausgestattet sind. Diese werden im Rahmen der Vertragsfreiheit von den Gesellschaftern geschaffen.