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Dokument-ID: 1125085
4.3 Unterfertigung durch sämtliche Organe oder „in vertretungsbefugter Anzahl“
Eine Firmenbuchanmeldung (unbeglaubigt oder beglaubigt) ist – grundsätzlich – durch die aktiv vertretungsbefugten Organe in der zur Vertretung befugten Anzahl zu unterfertigen.