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Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.9 Besteuerung natürlicher Personen als Gesellschafter einer FlexKapG

Bei einer natürlichen Person als Gesellschafter einer FlexKapG sind die Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 27,5 % Kapitalertragsteuer zu versteuern (Endbesteuerung). Die FlexKapG behält die KESt ein und führt sie an das Finanzamt ab. Der Gesellschafter muss keinen Eintrag der Kapitalerträge in seine persönliche Steuererklärung vornehmen.

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