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Dokument-ID: 1204442
11.10 Schachtelprivileg gem § 10 KStG
Ist eine FlexKapG an einer anderen Körperschaft beteiligt, dann sind die Beteiligungserträge, welche an die FlexKapG ausgeschüttet werden, kraft § 10 Abs 1 KStG körperschaftsteuerfrei. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beteiligungserträge auf Ebene der ausschüttenden Mutter-Körperschaft kraft § 94 Z 2 EStG auch kapitalertragsteuerfrei sind.