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Dokument-ID: 1150077
3 Firmenbuch-Eintragungstatbestände
Folgende Eintragungstatbestände sind in den §§ 3 und 5 FBG gesetzlich vorgesehen:
- Die Firmenbuchnummer
- Die Firma
- Die Rechtsform
- Der Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift
- Die Internetseite (wenn dies beantragt wird)
- Der Umstand, dass eine für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt ist
- Eine Bezeichnung des Geschäftszweiges
- Zweigniederlassungen mit:
- Ihrem Ort
- Der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift
- Ihrer Firma (wenn sie von der Firma der Hauptniederlassung abweicht – zB Zusatz „Zweigniederlassung A…“)
- Der Tag der Feststellung des Gesellschaftsvertrages bzw die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft
- Name, Geburtsdatum sowie Beginn und Art der Vertretungsbefugnis der vertretungsbefugten Organe (Geschäftsführer)
- Name, Geburtsdatum sowie Beginn und Art der Vertretungsbefugnis der Prokuristen
- Name, Geburtsdatum (gegebenenfalls Firmenbuchnummer) sowie die Höhe der Stammeinlage und die darauf geleisteten Einzahlungen der Gesellschafter
- Vereinbarungen nach § 38 Abs 4 UGB (unternehmensbezogene Rechtsverhältnisse zwischen Veräußerer und Erwerber im Zusammenhang mit einem Unternehmensübergang)
- Die Dauer des Unternehmens – wenn dieses begrenzt ist
- Bei einer Abwicklung (Liquidation):
- Name, Geburtsdatum und Beginn und Art der Vertretungsbefugnis der Liquidatoren
- Die im Exekutions- und Insolvenzrecht zur Eintragung in das Firmenbuch vorgesehenen:
- Verfügungsbeschränkungen
- Deren Aufhebungen
- Die Namen der gesetzlichen Vertreter
- Eintragungen im Insolvenzverfahren gem § 77a Abs 1 IO
- Betriebs- oder Teilbetriebsübertragungen:
- Den Vorgang selbst
- Den Rechtsgrund
- Aufsichtsrat (jeweils mit Name und Geburtsdatum):
- Der Vorsitzende
- Der Stellvertreter des Vorsitzenden
- Die Mitglieder
- Das Stammkapital
- Erhöhungen und Herabsetzungen des Stammkapitals
- Der Tag der Einreichung des Jahresabschlusses sowie der Abschlussstichtag
- Der Tag der Einreichung des Konzernabschlusses sowie der Abschlussstichtag
- Verschmelzungen nach dem AktG
- Vermögensübertragungen nach dem AktG
- Umwandlungen nach dem AktG und nach dem UmwG
- Verschmelzungen nach dem GmbHG
- Spaltungen nach dem SpaltG
- Grenzüberschreitende Verschmelzungen nach dem EU-VerschmG
- Beabsichtigte Verschmelzungen durch Übertragung des Vermögens auf eine Kapitalgesellschaft oder eine europäische Gesellschaft mit Sitz im Ausland
- Urteile, durch die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder ein eingetragener Beschluss der Generalversammlung für nichtig erklärt wird
- Bei natürlichen Personen:
- Die Anschrift
- Angaben über Unternehmenswert-Anteile nach § 9 Abs 6 FlexKapGG