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Dokument-ID: 1204430
11.4 Exkurs: eGründung und Bankverfahren
Mögliche Rechtsformen für eGründung
Die eGründung wird angeboten für:
- Einzelunternehmen
- Einpersonen-GmbH
- Einpersonen-FlexKapG
Gem § 9a Abs 1 GmbHG gilt: „Eine Gesellschaft kann nach Maßgabe der Abs 2 bis 8 vereinfacht gegründet werden, wenn es sich um eine Gesellschaft gemäß § 3 Abs 2 handelt, deren einziger Gesellschafter eine natürliche Person und zugleich einziger Geschäftsführer ist, und wenn ein Kreditinstitut die in Abs 6 und 7 genannten Leistungen erbringt.“