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Milka Milicic - Carla Zimmermann-Gassner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Beschlussfassung in der Generalversammlung

Nach dem Wortlaut des § 34 GmbHG findet der Willensbildungsprozess in einer GmbH primär im Rahmen der Generalversammlung statt.

Die Generalversammlung stellt eine Versammlung der Gesellschafterinnen dar, welche (früher) grundsätzlich als Präsenzversammlung vorgesehen war. • [Fußnote: R. Winkler in Foglar-Deinhardstein/Aburumieh/Hoffenscher-Summer, GmbHG, 1. Auflage, zu § 34, Rz 3 ff.]  Mit Inkrafttreten des Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetzes im Juli 2023 wurde es möglich, Generalversammlungen als einfache • [Fußnote: § 2 VirtGesG.]  oder moderierte • [Fußnote: § 3 VirtGesG.]  virtuelle Versammlung bzw auch als hybride • [Fußnote: § 4 VirtGesG.]  Versammlung abzuhalten. Grundvoraussetzung für die Abhaltung von Generalversammlungen im (teilweise) virtuellen Weg ist eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag.

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