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Dokument-ID: 1150155
3.1 Erwerb eigener Geschäftsanteile iSd GmbHG
Gem § 81 GmbHG sind der Erwerb und die Pfandnahme eigener Geschäftsanteile durch die Gesellschaft grundsätzlich verboten und damit wirkungslos. Die taxativ aufgezählten, zugelassenen Erwerbsfälle sind: