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Dokument-ID: 1150145
1 Aufgaben des Geschäftsführers
Da die FlexKapG – wie jede andere juristische Person – nicht handlungsfähig ist, handeln in erster Linie die Geschäftsführer für sie. Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer ergibt sich unmittelbar aus dem GmbHG (§§ 18 ff).