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Dokument-ID: 1150002
1.2 Vereinfachte Gründung
Zulässigkeitsvoraussetzungen für die vereinfachte Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft
Soweit im FlexKapGG keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind auf die FlexKapG die für Gesellschaften mit beschränkter Haftung geltenden Bestimmungen anzuwenden (s § 1 Abs 2 FlexKapGG). Auch eine vereinfachte FlexKapG-Gründung (s § 4 FlexKapGG iVm § 9a GmbHG) ist demnach bei Vorliegen von folgenden Voraussetzungen möglich: