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Dokument-ID: 1165279
8.1 Vorbereitung der ordentlichen Kapitalerhöhung
Beschluss auf Abänderung des Gesellschaftsvertrags
Die Erhöhung des Stammkapitals setzt gem § 1 Abs 2 FlexKapGG iVm § 52 Abs 1 GmbHG einen Beschluss auf Abänderung des Gesellschaftsvertrages voraus, der nur in einer Generalversammlung gefasst werden kann.