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Dokument-ID: 1198502
1.5.2 Unternehmenswertanteile bei der FlexKapG
§ 9 FlexKapGG regelt die Unternehmenswertanteile bei der FlexKapG. Der Gesellschaftsvertrag kann die Ausgabe von Unternehmenswertanteilen vorsehen, im Ausmaß weniger als 25 %, dh bis zu 24,99 %, des Stammkapitals (Abs 1). Unternehmenswert-Beteiligte haben grundsätzlich Anspruch auf ihren Anteil am Bilanzgewinn und am Liquidationserlös nach dem Verhältnis ihrer eingezahlten Stammeinlagen (Abs 3).