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Dokument-ID: 1248492
2 Neues Modell der Weiterbildungszeit ab 01.01.2026
Die Neuregelung der Förderung von Bildungskarenz bzw Bildungsteilzeit wurden im BGBl verlautbart (BGBl I Nr 76/2025 und 78/20205). Das System wurde dabei auf ein Fördermodell ohne Rechtsanspruch umgestellt. Die neuen Bestimmungen treten mit Anfang 2026 in Kraft.