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Dokument-ID: 1204467
1.7 Rechtliche Beziehung zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und Gesellschaft
Neben dem organschaftlichen Verhältnis der Aufsichtsratsmitglieder zur FlexKapG besteht auch ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft. Dieses regelt insbesondere die Vergütung und den Ersatz von Aufwendungen gem § 31 GmbHG. Das Rechtsverhältnis ist als ein Auftragsverhältnis mit Elementen eines freien Dienstvertrages zu qualifizieren.