8.1 Keine individuelle Firmenbucheintragung
Unternehmenswert-Beteiligte werden abweichend von § 5 Z 6 FBG nicht individuell im Firmenbuch eingetragen. Anstelle ihrer Namen ist einzutragen, dass es sich um Unternehmenswert-Anteile handelt; anstelle der Stammeinlagen sowie der darauf geleisteten Einlagen der einzelnen Unternehmenswert-Beteiligten sind die Summen der Stammeinlagen sowie der darauf geleisteten Einlagen aller Unternehmenswert-Anteile einzutragen. Dementsprechend würde der Gesellschafterstatus bei einer FlexKapG mit Unternehmens-Beteiligten im Firmenbuch zB wie folgt aussehen: