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Dokument-ID: 1150136
2 Bezugsrecht bei bedingter Kapitalerhöhung
Die folgenden Regelungen über das Bezugsrecht gelten sinngemäß für das Umtauschrecht.
Die Ausübung des Bezugsrechts ist notariatsaktspflichtig. In der Übernahmeerklärung sind neben den Angaben nach § 10 Abs 4 GmbHG