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Dokument-ID: 1150154
2.5 Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen
Abweichend von den dargestellten Formvorschriften reicht für die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen gem § 9 Abs 6 FlexKapGG die Einhaltung der Schriftform. Mit dieser (weiteren) Erleichterung der Formvorschriften soll der Forderung von Startups nach einer möglichst einfachen und kostengünstigen Beteiligung von Mitarbeiterinnen Rechnung getragen werden. • [Fußnote: ErlME BlgNR 276 XXVII. GP, 7.]