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Dokument-ID: 1150015
4.1 Stimmrecht/Beschlussanfechtungsrecht
Unternehmenswert-Beteiligten steht mit Ausnahme der Fälle des § 9 Abs 5 FlexKapGG (Beschlüsse betreffend Änderung der Rechte der Unternehmenswert-Beteiligten oder Umwandlung von Unternehmenswert-Anteilen in Geschäftsanteile oder gesellschaftsvertraglich eigens in diesem Zusammenhang vorgesehene Beschlüsse)