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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Firmengrundsätze

Kennzeichnungseignung

Die beabsichtigte Firma ist dann zur Kennzeichnung geeignet, wenn sie das Unternehmen individualisieren kann. Bildzeichen allein (wie etwa „*“ oder „#“) sind nicht kennzeichnungsfähig. Eine Firma, die mit einem + beginnt, ist jedenfalls dann unzulässig, wenn die übrigen Firmenbestandteile eine Allerweltsbezeichnung darstellen (OGH 6.6.2013, 6 Ob 30/13z zur GmbH).

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