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Dokument-ID: 1150144
5.3 Wirksamwerden der Einziehung
Mit der Eintragung des Beschlusses gem § 23 Abs 4 FlexKapGG oder, wenn gem § 23 Abs 2 die Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung zu befolgen sind, mit der Eintragung gem § 57 GmbHG, ist das Stammkapital um den auf die eingezogenen Geschäftsanteile entfallenden Betrag herabgesetzt.