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Dokument-ID: 1193421
3.5.1 Insolvenzeröffnung
Über das Vermögen des Gesellschafters einer FlexKapG wird im Fall von (drohender) Zahlungsunfähigkeit bzw Überschuldung des Gesellschafters (bei juristischen Personen) auf dessen Antrag oder auf Antrag eines Gläubigers ein Insolvenzverfahren eröffnet. • [Fußnote: §§ 66 ff IO.]