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Dokument-ID: 1198500
6.7 Atypische Wandeldarlehen und weitere Formen des Mezzaninkapitals
Umgekehrtes Wandeldarlehen
Das „klassische“ Wandeldarlehen ermöglicht es dem Darlehensgeber, entweder das Wandlungsrecht auszuüben oder die Rückzahlung des Darlehens zu verlangen. Denkbar ist aber auch, dass das Wahlrecht beim Darlehensnehmer liegt. Man spricht diesfalls von einem „umgekehrten Wandeldarlehen“ (englisch: reverse convertible loan).