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Dokument-ID: 1150168
3.2 Stimmabgabe via E-Mail gem § 7 Abs 2 FlexKapGG
Eine weitere Neuerung im Hinblick auf die schriftliche Beschlussfassung bringt auch Absatz 2 des § 7 FlexKapGG. Dieser sieht unter Verweis auf § 13 Abs 2 AktG nämlich die Möglichkeit vor, im Gesellschaftsvertrag zu vereinbaren, dass für die Stimmgabe auch die Einhaltung der Textform ausreichend ist.