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Dokument-ID: 1150209
1 Erteilung, Beschränkung oder Beendigung der Prokura
Prokuraerteilung
Die Prokura kann nur von einem im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer oder seinem gesetzlichen Vertreter (bei der FlexKapG durch die Geschäftsführer) durch (auch mündliche) Erklärung erteilt werden (§ 48 Abs 1 UGB).