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Dokument-ID: 1198510
1 Allgemeines zur Einbringung
Rechtliche Grundlagen
Weder das FlexKapGG noch das subsidiär anzuwendende GmbHG enthalten konkrete Regelungen zur Einbringung. Gesellschaftsrechtlich kann die Einbringung als Sachgründung, als Sachkapitalerhöhung, als Sacheinlage/-zuwendung ohne Anteilsgewährung oder als Sacheinlage gegen Gewährung von Substanzgenussrechten erfolgen.