1.5 Steuerliche Begünstigungen für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen – Kurzüberblick
Allgemeines
Nach früherer Rechtslage bestanden Steuerbefreiungen für Mitarbeiterbeteiligungen iHv EUR 3.000,– für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Beteiligungen bzw EUR 4.500,– bei Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen. Diese Instrumente konnten allerdings den spezifischen Herausforderungen von Start-Ups und jungen KMU nicht hinreichend Rechnung tragen. Start-Ups und junge KMU sind aufgrund mangelnder Liquidität häufig nicht in der Lage, entsprechende Vergütungen für hochqualifizierte Arbeitnehmer in Geld zu leisten.