Neu
Dokument-ID: 1204438
11.8 Verlustverwertung, -abzug und Mantelkauf
Die FlexKapG stellt ein eigenes Ertragsteuersubjekt dar, weshalb sie ein eigenes Einkommen erzielt (Trennungsprinzip = Prinzip der Trennung von Gesellschaft und Gesellschafter(n). Die Verluste der FlexKapG können daher nicht mit positiven Einkünften des Gesellschafters ausgeglichen werden. Können die Verluste eines Wirtschaftsjahres nicht ausgeglichen werden, können diese vorgetragen werden und mit zukünftigen positiven Einkünften der FlexKapG verrechnet werden.