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Dokument-ID: 1204448
1 Der Aufsichtsrat
Ein Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan in einem Unternehmen, das hauptsächlich für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig ist. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft (AG), bei der zwingend ein Aufsichtsrat bestellt werden muss, ist die Bestellung eines Aufsichtsrates bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie einer Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) nur unter bestimmten Voraussetzungen obligatorisch.