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Dokument-ID: 1243183
3.9.5.1 Allgemeine Austrittsvoraussetzungen
Der Lehrling ist nur dann zum Austritt berechtigt, wenn einer der abschließenden Austrittsgründe im Sinne des § 15 Abs 4 BAG vorliegt. Außerdem ist bei minderjährigen Lehrlingen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Austritt ist unverzüglich geltend zu machen und die Fortsetzung des Lehrverhältnisses muss unzumutbar sein.