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Dokument-ID: 1244692
5.2 Ausbildungsverbünde
Die Berufsbilder der einzelnen Lehrberufe geben immer anspruchsvollere fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten vor, die der Lehrling im Laufe seiner Lehrzeit erwerben soll. Wenn ein Lehrbetrieb nicht das volle Berufsbild eines Lehrberufs vermitteln kann oder die Ausbildung erweitern möchte, ist eine ergänzende Ausbildung in einem Ausbildungsverbund erforderlich (§ 2a BAG).