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Dokument-ID: 1242292
3.4.1 Ausnahmen vom AuslBG
Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes überprüfen und nachweisen muss. Im Fall der unerlaubten Beschäftigung eines Staatsbürgers, der aus einem Staat kommt, der der Bewilligungspflicht unterliegt, ist mit einer Bestrafung des Beschäftigers zu rechnen.