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Dokument-ID: 1242295
3.4.2.2 Befristeter Abschiebestopp für Asylwerber in der Lehre
Aufgrund einer Änderung des Fremdenpolizeigesetzes (BGBl I, Nr 110/2019) gibt es einen befristeten Abschiebestopp für Asylwerber in der Lehre. Die Rechtsgrundlagen dafür sind § 55a, § 125 Abs 31-34 und § 126 Abs 23 Fremdenpolizeigesetz (FPG).