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Dokument-ID: 1251096
9.5.6.2 Förderung der Steiermärkischen Landarbeiterkammer
Die Steiermärkische Landarbeiterkammer kurz LAK genannt, unterstützt ihre Mitglieder und die Lehrlinge durch Förderungen. Für Lehrlinge sind derzeit − neben der Führerscheinbeihilfe, die alle Kammerzugehörigen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr fördert − nur zwei Förderkategorien relevant.