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Dokument-ID: 1243168
3.8 Datenschutz im Ausbildungsverhältnis
Das Datenschutzrecht unterscheidet nicht zwischen der generellen Datenverwendung im Arbeitsverhältnis und der Datenverwendung im Ausbildungsverhältnis. Auch im Ausbildungsverhältnis finden daher die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzrechts Anwendung.