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Dokument-ID: 1250489
8.2.4.2 Gesamtbeurteilung der Prüfung
Die Gesamtbeurteilung der Prüfung wird von der Prüfungskommission anhand der Noten in den einzelnen Aufgabenbereichen ermittelt, vom Vorsitzenden der Prüfungskommission mündlich bekannt gegeben und in der Prüfungsniederschrift vermerkt.