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Dokument-ID: 1250821
9.2.13 Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Lehrlinge können die Förderung beantragen, die ihr letztes Lehrjahr in einem Unternehmen nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Landund forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) absolvieren, bzw Personen, deren Lehrzeitende maximal 36 Monate zurückliegt und die mindestens einen Tag in einem förderbaren Lehrbetrieb gelernt haben.