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Dokument-ID: 1243910
4.2 Arbeitsbedingungen und Lehrlingsentschädigung
Höhe der Lehrlingsentschädigung – OGH 24.04.2012, 8 ObA 17/12a
Für die Höhe der Lehrlingsentschädigung sind – vorbehaltlich einer günstigeren Vereinbarung nach § 17 Abs 2 BAG – die kollektivvertraglich bestimmten Mindestsätze des normativ geltenden Kollektivvertrages oder, wenn ein solcher nicht besteht, eines branchennahen bzw eines lehrberufsnahen Kollektivvertrages maßgebend. Kommen mehrere Kollektivverträge in Betracht, so ist auf den sachnächsten Kollektivvertrag abzustellen.