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Dokument-ID: 1243922
4.5.4.5 Unberechtigtes Fernbleiben
Fernbleiben wegen Einholens einer Auskunft bei der Arbeiterkammer – ASG Wien vom 23.11.1981, ARD 3456/14
Wenn ein Lehrling ohne Erlaubnis des Lehrberechtigten einen halben Tag lang abwesend ist, um sich bei der Arbeiterkammer eine Auskunft einzuholen, so ist dies laut OGH nicht als Entlassungsgrund im Sinne des § 15 Abs 3 lit e BAG zu qualifizieren.