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Dokument-ID: 1243932
5.1.3.4 Ausbilderprüfung und Ausbilderkurs
Das Ausbildungsunternehmen kann entscheiden, ob der Unternehmer selbst oder eine andere Person die Verantwortung übernimmt, einen Lehrling auszubilden. Eine Person, die als Ausbilder tätig werden möchte, hat der Lehrlingsstelle folgende Voraussetzungen nachzuweisen: