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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.2.1 Zulassung für Lehrlinge im erlernten bzw. verwandten Lehrberuf

Die Zulassung zur LAP erfolgt nach Absolvierung der festgesetzten Lehr- und Berufsschulzeit, wobei

  • die frühestmögliche Anmeldung bei der Lehrlingsstelle sechs Monate vor dem Ende der Lehrzeit ist;
  • der frühestmögliche Prüfungsantritt zehn Wochen vor dem Ende der Lehrzeit ist.

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