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Dokument-ID: 1249195
7.1.10.1 Wichtige Begriffsdefinitionen
- Ausbildungsbeauftragte: Fachlich geeignete Personen ohne Ausbilderprüfung, die unterstützend mitwirken
- Teilzeitausbilder: ein Ausbilder mit reduzierter Arbeitszeit.
- Teilzeitausbildung: Ausbildung, die vom Lehrling in Teilzeit absolviert wird (zB aus familiären oder gesundheitlichen Gründen).