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Ewald Grof | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7.5 Auflistung der gefährlichen Arbeitsmittel

Gefährliche Arbeitsmittel für Jugendliche

Arbeitsmittel

Erlaubt für Jugendliche

Ohne Ausbildungsverhältnis

In Ausbildung

In Ausbildung mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule

Sägemaschine mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvorschub des Sägegutes bzw Handvorschub bei Maschinen mit beweglichem Sägetisch

nein

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Handgeführte Sägemaschinen mit einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt

nein

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Handgeführte Sägemaschinen mit einer Nennleistung von weniger als 1.200 Watt

ja

ja

ja

Bandsägen für die Metallbearbeitung

ja

ja

ja

Bügelsägen, Fuchsschwanzsägen, Furniersägen

ja

ja

ja

Kettensägen

nein

nein

nein

Kettensägen mit Antivibrationsgriffen und bei Verwendung von Antivibrationshandschuhen

nein

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Hobelmaschinen mit rotierenden Messerwellen mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvorschub des Werkstückes oder der Maschine

nein

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Handgeführte Hobelmaschinen mit einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt

nein

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Handgeführte Hobelmaschinen mit einer Nennleistung von weniger als 1.200 Watt

ja

ja

ja

Dickenhobelmaschinen

ja

ja

ja

Fräsmaschinen mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvorschub des Werkstückes

nein

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Handgeführte Fräsmaschinen mit einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt

nein

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Handgeführte Fräsmaschinen mit einer Nennleistung von weniger als 1.200 Watt

ja

ja

ja

Fräsmaschinen für die Metallbearbeitung

ja

ja

ja

Schneidemaschinen mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvorschub des Schneidegutes

nein

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Brot- und Wurstschneidemaschinen

ja

ja

ja

Handgeführte Trennmaschinen und Winkelschleifer mit einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt

nein

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Handgeführte Trennmaschinen und Winkelschleifer mit einer Nennleistung von weniger als 1.200 Watt

ja

ja

ja

Bandschleifmaschinen

nein

Beginn Lehrzeit

Beginn Lehrzeit

Handgeführte Bandschleifmaschinen mit einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt

nein

Beginn Lehrzeit

Beginn Lehrzeit

Handgeführte Bandschleifmaschinen mit einer Nennleistung von weniger als 1.200 Watt

ja

ja

ja

Bandschleifmaschinen mit einer Funktion ähnlich der von Schleifböcken

ja

ja

ja

Kantenschleifmaschinen

nein

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Stanzen und Pressen mit Handbeschickung oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm haben können

nein

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Stanzen und Pressen mit Handbeschickung oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von weniger als 6 mm aufweisen

ja

ja

ja

Knet-, Rühr- und Mischmaschinen, bei denen die Beschickung während des Betriebs von Hand erfolgen muss und dadurch eine Gefährdung gegeben ist

nein

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Mischmaschinen für Bauarbeiten

ja

ja

ja

Zerkleinerungsmaschinen, bei denen die Beschickung während des Betriebs von Hand erfolgen muss und dadurch eine Gefährdung gegeben ist

nein

nein

nein

Arbeitsmittel mit Fang- und Einzugsstellen durch rotierende Teile, Walzen, Bänder und dergleichen

nein

12 Monate Ausbildung

12 Monate Ausbildung

Bogendruckmaschinen

ja

ja

ja

Drehmaschinen

ja

ja

ja

Rollen-Rotationsdruckmaschinen

Ab vollendetem 17. Lebensjahr

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht, bzw ab vollendetem 17. Lebensjahr

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht, bzw ab vollendetem 17. Lebensjahr

Furnierschälmaschinen

nein

nein

nein

Holzschälmaschinen

nein

nein

nein

Furniermessermaschinen

nein

nein

nein

Nicht stationäre Hebebühnen und Hubtische

ab vollendetem 17. Lebensjahr

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht, bzw ab vollendetem 17. Lebensjahr

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht, bzw ab vollendetem 17. Lebensjahr

Stationäre Hebebühnen und Hubtische

ja

ja

ja

Bolzensetzgeräte

nein

nein

nein

Schlachtschussapparate

nein

nein

nein

Betäubungszangen

nein

nein

nein

Dampfkessel und Druckbehälter für Dämpfe sowie Wärmekraftmaschinen, soweit diese in den Geltungsbereich des § 3 Abs 1 Z 1 und § 3 Abs 1 Z 2 lit a und b des Kesselgesetzes, BGBl Nr 211/1992, in der jeweils geltenden Fassung, fallen

nein

nein

nein

Druckluftkompressoren

ja

ja

ja

Bedienung von bühnentechnische Einrichtungen

Ab vollendetem 17. Lebensjahr

Ab vollendetem 17. Lebensjahr

Ab vollendetem 17. Lebensjahr

Bedienung von Schleppliften

nein

nein

nein

Zureichen von Bügeln bei Schleppliften

Ab vollendetem 16. Lebensjahr

Ab vollendetem 16. Lebensjahr

Ab vollendetem 16. Lebensjahr

Führen von Bauaufzügen

nein

nein

nein

Führen von selbstfahrenden Arbeitsmitteln auf dem Betriebsgelände

nein

nein

nein

Lenken von Kraftfahrzeugen auf dem Betriebsgelände

ja, wenn diese eine Lenkerberechtigung nach kraftfahrrechtlichen Vorschriften besitzen

ja, wenn diese einen Lernfahrausweis oder eine Lenkerberechtigung nach kraftfahrrechtlichen Vorschriften besitzen

ja, wenn diese einen Lernfahrausweis oder eine Lenkerberechtigung nach kraftfahrrechtlichen Vorschriften besitzen

Einschießen von Waffen

nein

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Wartung und Montage von Aufzügen

nein

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Bedienung von Hebezeugen, wenn die zu bewegende Last 1,5 t überschreitet

nein

nein

nein

Bedienung von Hebezeugen, wenn die zu bewegende Last 1,5 t nicht überschreitet

nein

24 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

24 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Bedienung von Ladehilfen die mit einem Fahrzeug fest verbunden sind (Ladebagger, Ladekranen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 5 t und einem Lastmoment von nicht mehr als 10 t, Ladebordwände, Kippeinrichtungen usw)

nein

Jugendliche, die zu Berufskraftfahrern ausgebildet werden nach 24 Monaten, unter Aufsicht

Jugendliche, die zu Berufskraftfahrern ausgebildet werden nach 24 Monaten, unter Aufsicht

Bedienung von Plasma-, Autogen- und Laserschneideanlagen

nein

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht

Schweißarbeiten

ab vollendetem 17. Lebensjahr

ab Beginn der Ausbildung, unter Aufsicht, soweit nicht erschwerende Bedingungen gem § 7 Z 12 vorliegen

ab Beginn der Ausbildung, unter Aufsicht, soweit nicht erschwerende Bedingungen gem § 7 Z 12 vorliegen

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