5.4.3 Kooperation von Lehrbetrieb und Eltern
Eltern sind bei minderjährigen Lehrlingen ein gesetzlich erforderlicher Partner in der Ausbildung, müssen sie doch beispielsweise den Lehrvertrag unterzeichnen. Aber auch nach diesem formalen Akt und bei bereits volljährigen Lehrlingen sind sie als direktes Umfeld des Lehrlings im Idealfall involviert oder zumindest informiert. Das gilt auch im Employer Branding, da viele Eltern entweder aufgrund ihres eigenen Bildungsstandes gar keinen Bezug zur Lehre oder ein veraltetes Bild darüber haben, was in (Lehr-)Berufen tatsächlich gemacht wird und möglich ist.