Neu
Dokument-ID: 1242281
3.3.1.7 Freigabe bei Prüfungen/Ersatz der Prüfungstaxe
Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, dem Lehrling die zur Ablegung der Lehrabschlussprüfung und die in den Ausbildungsvorschriften vorgesehenen Teilprüfungen erforderliche Zeit freizugeben.