© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1243927

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.2 Der Lehrberechtigte

Das Ausbilden von Lehrlingen bedarf einer Berechtigung. Als Lehrberechtigte können agieren:

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen (zB Genossenschaften; Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG; Personengesellschaften wie OG, KG; Mischformen wie GmbH & Co. KG)
  • Im Berufsausbildungsgesetz (BAG) genannte Lehrbetriebe (zB Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträger, Ausübende von freien Berufen, Vereine)
  • Sonstige juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Fonds)

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Lehrlingsausbildung in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop