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Dokument-ID: 1250557
9.2.7 Förderung von Auslandspraktika und vorbereitenden Sprachkursen
Wer kann die Förderung beantragen?
Diese Förderung können alle Unternehmen beantragen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Landund forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Mit der Förderabwicklung können entweder die Lehrlingsstellen oder (alternativ) mit der Organisation von Auslandspraktika befasste, geeignete Einrichtungen betraut werden.