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Dokument-ID: 1249196
7.1.10.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Teilzeitausbilder
In Österreich ist es laut Berufsausbildungsgesetzt (BAG) „nicht erforderlich, dass ein Ausbilder oder eine Ausbilderin im Betrieb in Vollzeit beschäftigt ist“. Auch für Teilzeitausbilder gelten die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für Vollzeitausbilder: