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Dokument-ID: 1242730
3.7.2 Arbeitnehmerschutz für Jugendliche
Jugendliche Arbeitnehmer werden vom Gesetz als besonders schutzwürdig angesehen. Zu bedenken ist, dass gerade Jugendliche/Lehrlinge über keine langjährige Berufserfahrung verfügen und daher als wesentlich gefährdeter gelten.